Barrierefreiheit


Beauftragte für die Barrierefreiheit

Annette Rupp
Direktorin
E-Mail: annette.rupp@schloss-wiepersdorf.de
Telefon: +49 (0)33746 699-0
Mobil:   +49 (0)176 22 03 99 21


Barrierefreie Zugänge

Schloss und Museum
Das Museum im Schloss ist barrierearm zugänglich. Mit einer mobilen Rampe kann der Rollstuhllift erreicht werden, der bis auf die Ebene des Museums führt. Lediglich ein Raum des Museums im Schloss kann nicht befahren werden, da die Tür zu schmal ist. Informationen in Braille-Schrift stehen nicht zur Verfügung.

Park und Café
Der Park und das Café in der Orangerie können mit dem Rollstuhl befahren werden. In der Orangerie gibt es barrierefreie Toiletten.

Rundgang Kosmos Wiepersdorf
Der QR-Code-basierte Rundgang im Schlosspark kann mit dem Rollstuhl besucht werden. Die Wege sind befahrbar, die Informationstafeln sind niedrig angebracht. Informationen in Braille-Schrift stehen nicht zur Verfügung.

Tankhalle
Der Veranstaltungsraum Tankhalle ist über Rampen befahrbar.

Atelierhaus
Das Atelierhaus verfügt über einen barrierefreien Eingang, über den man in alle Ateliers gelangen kann.

Stipendiat:innen
Für bewegungseingeschränkte Stipendiat:innen steht ein barrierearmes Apartement sowie der Zugang zu den Speiseräumen über die Rampe zum Schloss und den Rollstuhllift zur Verfügung


Erklärung zur Barrierefreiheit der Website

Stand: August 2025

Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.schloss-wiepersdorf.de und kosmos.schloss-wiepersdorf.de veröffentlichten Websites sowie für deren mobile Umsetzungen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Eine Beauftragte für Barrierefreiheit wurde ernannt.
  • Innerhalb der Kulturstiftung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

  • Die Farbe einzelner Textelemente weist einen zu geringen Kontrast zur Hintergrundfarbe auf.
  • Nicht alle Bilder enthalten bislang eine aussagekräftige Bildbeschreibung.
  • Die Mehrzahl der Videos verfügt auch auf der englischsprachigen Website nur über deutsche Untertitel.

Kompatibilität mit Browsern
Diese Websites sind so konzipiert, dass sie mit allen gängigen Browsern in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion kompatibel sind.

Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Websites hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

Bewertungsmethoden
Die Barrierefreiheit dieser Websites wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie unsere Beauftrage für Barrierefreiheit (Kontaktdaten siehe oben). Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048