Barrierefreiheit


Beauftragte für die Barrierefreiheit

Annette Rupp
Direktorin
E-Mail: annette.rupp@schloss-wiepersdorf.de
Telefon: +49 (0)33746 699-0
Mobil:   +49 (0)176 22 03 99 21


Barrierefreie Zugänge

Schloss und Museum

Das Museum im Schloss ist barrierearm zugänglich. Mit einer mobilen Rampe kann der Rollstuhllift erreicht werden, der bis auf die Ebene des Museums führt. Lediglich ein Raum des Museums im Schloss kann nicht befahren werden, da die Tür zu schmal ist. Informationen in Braille-Schrift stehen nicht zur Verfügung.

Park und Café

Der Park und das Café in der Orangerie können mit dem Rollstuhl befahren werden. In der Orangerie gibt es barrierefreie Toiletten.

Rundgang Kosmos Wiepersdorf

Der QR-Code-basierte Rundgang im Schlosspark kann mit dem Rollstuhl besucht werden. Die Wege sind befahrbar, die Informationstafeln sind niedrig angebracht. Informationen in Braille-Schrift stehen nicht zur Verfügung.

Tankhalle

Der Veranstaltungsraum Tankhalle ist über Rampen befahrbar.

Atelierhaus

Das Atelierhaus verfügt über einen barrierefreien Eingang, über den man in alle Ateliers gelangen kann.

Stipendiat:innen

Für bewegungseingeschränkte Stipendiat:innen steht ein barrierearmes Apartment sowie der Zugang zu den Speiseräumen über die Rampe zum Schloss und den Rollstuhllift zur Verfügung.


Erklärung zur Barrierefreiheit der Website

Stand: Januar 2026

Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.schloss-wiepersdorf.de und kosmos.schloss-wiepersdorf.de veröffentlichten Websites sowie für deren mobile Umsetzungen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Eine Beauftragte für Barrierefreiheit wurde ernannt.
  • Innerhalb der Kulturstiftung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte, die wir über die nächsten Monate entsprechend anpassen werden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

Bilder und Grafiken

  • Nicht allen grafischen Bedienelementen, verlinkten Grafiken und informativen Bildern sind aussagekräftige Textalternativen hinterlegt.

Strukturelemente

  • Manche Strukturelemente wie Überschriften und Listen sind noch nicht im HTML-Code als solche ausgezeichnet.

Reihenfolge von Inhalten

  • Visuell versteckte Inhalte werden zu Teilen ohne Aufforderung von Screenreadern vorgelesen.

Benutzung von Farbe

  • Manche Texte und andere Elemente wie Formularfelder und Grafiken sind für sehbeeinträchtigte Personen schwer lesbar, da sie noch nicht die Mindestkontrastanforderungen erfüllen.

Tastaturbedienbarkeit

  • Manche Bedienelemente und zusätzliche Inhalte können mit der Tastatur noch nicht angesteuert bzw. geschlossen werden.

Animierte Inhalte

  • Es gibt aktuell noch keine Möglichkeit, die Karussell-Elemente auf der Startseite zu pausieren.

Navigierbarkeit

  • Die Seitenstruktur des Webauftritts ist nicht vollständig durch Bereichsauszeichnungen abgedeckt und weicht an manchen Stellen von der sinnvollen Reihenfolge ab.
  • Bei einer Navigation über die Tastatur ist nicht immer sofort erkennbar, welches Element mit dem Tastaturfokus angesteuert wurde.

Eingabemodalitäten und assistive Technologien

  • Für manche Elemente ist eine Steuerung nur über eine Wischgeste möglich.
  • Eine Benutzung der Webseite über eine Sprachsteuerung ist prinzipiell möglich, wird aber momentan noch durch eine nicht immer klare Benennung erschwert.
  • Innerhalb des Webauftritts sind aktuell noch Syntax-Fehler vorhanden, welche die korrekte Interpretation von assistiven Technologien wie Screenreadern beeinflussen können.

Benutzerpräferenzen

  • Bei benutzerdefinierten Einstellungen kann es dazu kommen, dass ein Teil der Bedienelemente nicht mehr sichtbar ist.

PDF-Dokumente

  • Einige der bereitgestellten PDFs erfüllen noch nicht die technischen Mindestvoraussetzungen, um als barrierefrei zu gelten.

Videos

  • Die Mehrzahl der Videos verfügt auch auf der englischsprachigen Website nur über deutsche Untertitel.

Begründung

Die Seite wurde vor den Beschlüssen des BbgBITV konzipiert und programmiert. Sie wird nun sukzessive überarbeitet und barrierefrei gestaltet.

Kompatibilität mit Browsern

Diese Websites sind so konzipiert, dass sie mit allen gängigen Browsern in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion kompatibel sind.

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Websites hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

Bewertungsmethoden

Die Barrierefreiheit dieser Websites wurde im Auftrag des Landesamts für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg im August 2025 durch Materna Information & Communications SE geprüft. Es handelt sich dabei um eine externe Bewertung von einer Stelle, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie unsere Beauftrage für Barrierefreiheit Annette Rupp. Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt zur Durchsetzungsstelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048