Einzel-/Kooperations-Stipendien

Die Bewerbungsfrist für Einzel- und Kooperationsstipendien im Jahr 2025 ist am 15. April um 23.59 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit/Deutschland) abgelaufen. Die Unterlagen für die Bewerbung für ein Stipendium im Jahr 2026 finden Sie in der Zeit vom 15.02. bis 15.04.2025, 23:59 Uhr (MEZ/Deutschland) auf dieser Seite.

LEITLINIEN

Rechtsgrundlage
Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf gewährt nach Maßgabe nachfolgender Leitlinien und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Landesmittel Aufenthaltsstipendien an Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen in Schloss Wiepersdorf (Land Brandenburg/Fläming).
Ein Anspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nationale und internationale Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen aus

• Literatur (u. a. Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay, Drehbuch, Kritik, Übersetzung)
• Wissenschaft/Romantik (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Themen zur Epoche und Geisteshaltung der Romantik)
• Wissenschaft/Deutsch-deutsche Fragen (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Fragen zur deutsch-deutschen Geschichte)
• Bildende Kunst (u. a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie)
• Komposition (u. a. Sounddesign, Klanginstallation, Klangperformance, Dirigat),

die eine künstlerische oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige professionelle künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bei internationalen Bewerber*innen sind Deutsch- oder Englischkenntnisse Voraussetzung. Grundkenntnisse der deutschen Sprache wären für einen ergiebigen Aufenthalt hilfreich.
Für die Vergabe des Aufenthaltsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Wirkens und das geplante Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat*in in Schloss Wiepersdorf waren.

Barrierefreiheit
Schloss und Park sind barrierearm zugänglich, im Stipendiatenhaus steht eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss zur Verfügung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit an das Team. Bestenfalls erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung, welche Voraussetzungen bezüglich der Barrierefreiheit für Ihren Aufenthalt erfüllt sein müssen.

Nicht antragsberechtigt sind
• Studierende (mit Ausnahme von Postgraduierten / Promovenden und Meisterschüler*innen)
• Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat*in in Schloss Wiepersdorf waren
• Mitglieder der Jurys.

Art und Umfang des Stipendiums
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt. Für die wissenschaftlichen Stipendien kann bei Bedarf ein kürzerer Aufenthaltszeitraum angegeben werden.
Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die Stipendiat*innen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.
Insofern Kapazitäten vorhanden, werden den Bildenden Künstler*innen Ateliers zur Verfügung gestellt.
Für Stipendiat*innen aus Ländern, für die Visapflicht besteht, wird die Übernahme der Kosten für das Visum gewährt.

Vergabeverfahren
Die Vergabe der Aufenthaltsstipendien erfolgt nach Beratung durch unabhängige Fachjurys.
Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen können sich entweder für ein Einzelstipendium oder ein Kooperations-Stipendium bewerben.

Für ein Einzelstipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben.

Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewerber*innen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten.
Mit der Bewilligung eines Kooperations-Stipendiums erhält der*die Stipendiat*in damit ein weiteres Zimmer, in dem entweder ein Gast für den gesamten Zeitraum wohnt oder zwei Gäste nacheinander anreisen, mit denen sie*er an dem Projekt arbeitet.
Die benannten Personen können aus sämtlichen künstlerischen Bereichen – auch aus handwerklichen Bereichen – stammen. Sie erhalten die gleichen Konditionen wie die Stipendiat*innen.
Lebensgefährt*innen können nur vorgeschlagen werden, sofern sie an der künstlerischen Produktion der jeweils ausgewählten Stipendiat*innen unmittelbar beteiligt sind.

Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
Die Bewilligung oder Ablehnung des Stipendiums wird schriftlich mitgeteilt.
Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.
Sämtliche Stipendiat*innen erhalten mit der Zusage eine Einverständniserklärung. Erst nach Unterzeichnung dieser Einverständniserklärung durch die Stipendiat*innen gilt das Stipendium als rechtswirksam verliehen.

Sachbericht und Fragebogen
Die Stipendiat*innen sind angehalten, spätestens 14 Tage nach Ablauf ihres Stipendiums der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf einen Sachbericht zum Aufenthalt zu liefern.
Darüber hinaus wird darum gebeten, bei der Veröffentlichung eines mit Hilfe des Aufenthaltsstipendiums entstandenen Kunstwerkes auf die Förderung durch die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf in geeigneter Form hinzuweisen.

Rücknahme, Stornierung oder Verschiebung des Aufenthaltsstipendiums
Die Bewilligung des Stipendiums kann zurückgenommen werden, wenn der*die Antragsteller*in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt hat. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.
Im dringend begründeten und nachzuweisenden Verhinderungsfall (Krankheit, Auftragsarbeit u. ä.) ist unverzüglich mit der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf die Stornierung bzw. die Verschiebung des Stipendienaufenthaltes innerhalb des Stipendienjahrgangs zu regeln. Eine Regelung ist nur innerhalb des Jahres, in dem das Stipendium zugesprochen wird, möglich.
Eine Teilung des Stipendiums in mehrere Aufenthalte sowie eine überjährige Regelung ist aus vergabe- und haushaltsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Im Falle von Restriktionen im Zusammenhang mit einer Pandemie (oder anderweitig) behält sich die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf das Recht vor, Residenzaufenthalte in Wiepersdorf kurzfristig nicht zu gewähren. In diesem Falle wird allen Stipendiat*innen eines Quartals nach vorheriger Zustimmung durch den Fördergeber ein virtuelles Residenzprogramm angeboten. Die monatliche Zuwendung und das Projektgeld werden bei Teilnahme am virtuellen Residenzprogramm gegebenenfalls weiterhin ausbezahlt. Ein Anrecht auf Zuwendung und das Projektgeld oder eine zeitliche Verschiebung des Aufenthalts besteht nicht.

Sonstiges
Mit Annahme des Stipendiums erkennen die Stipendiat*innen die damit verbundene Residenzpflicht an. Diese verpflichtet die Stipendiat*innen, die überwiegende Zeit des zuerkannten Stipendiums in Schloss Wiepersdorf zu verbringen.
Die Stipendiat*innen sind angehalten, sich während ihres Aufenthaltes angemessen an der Veranstaltungstätigkeit von Schloss Wiepersdorf zu beteiligen.
Einreichungen, die den formalen Anforderungen nicht entsprechen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Arbeitsproben können nicht zurückgeschickt werden.

Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden sich im Bewerbungsformular.